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 Mountainbiken in Kirchzarten / Schwarzwald   14. bis 15. August Lady Bike Camp II 02. bis 06. August Family / Kid´s Camp          

WSM Veranstaltung des Monats

Lady Bike Camp   Family Camp   Kid´s Camp   Mountainbike Touren im Schwarzwald        

AGBs

§ 1 Allgemeines
(1) Den gesamten Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese werden durch Auftragserteilung anerkannt und gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.
(2) Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und fremden Bedingungen werden schon jetzt widersprochen. Sie gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer und gelten im Zweifel nur für den Einzelfall.


§ 2 Nebenabreden, Ergänzungen
Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.


§ 3 Persönliche Daten
(1) Der Auftraggeber ist mit dem Speichern seiner persönlichen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einverstanden. Der Auftraggeber ist bis zum Zeitpunkt eines persönlichen Widerrufsrechts damit einverstanden Informations- und Werbematerial zu erhalten. Der Auftraggeber kann sein Einverständnis jederzeit und ohne Nennung von Gründen zurücknehmen.
(2) Die gewonnen (Test-) Ergebnisse, gefertigten Protokolle und Gutachten sowie sonstige schriftliche Ausführungen dürfen durch den Auftragnehmer verwendet werden.
(3) Dritten gegenüber ist der Auftragnehmer zur Verschwiegenheit verpflichtet.


§ 4 Vergütung
(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen. Sofern keine Vereinbarungen getroffen worden sind, hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf angemessene und übliche Vergütung.
(2) Die Vergütung ist im Zweifel sofort fällig.
(3) Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich.
(4) Abweichend zu Satz 2 kann die Fälligkeit der Vergütung durch die Angabe eines entsprechenden Datums innerhalb der Rechnung bestimmt werden.


§ 5 Vorschuss
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für bereits entstandene und die voraussichtlich entstehenden Kosten einen Vorschuss zu verlangen.
(2) Zahlt der Auftraggeber den geforderten Vorschuss nach Fälligkeit nicht, ist der Auftragnehmer zur Kündigung des Vertrags berechtigt.


§ 6 Stornierung
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Auftrag zu stornieren. Der Auftragnehmer ist auf jeden Fall berechtigt, Erstattung der von ihm getätigten Aufwendungen von dem Auftraggeber zu verlangen. Für die Stornierung ist ein pauschalisiertes Bearbeitungsentgelt in Höhe von 35 % der Vergütung durch den Auftraggeber zu zahlen.
§ 7 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist.
(2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung beeinträchtigen könnte.


§ 8 Haftung
(1) Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden zu haften, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt wie folgt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt ebenso bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet der Auftragnehmer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, im Übrigen grundsätzlich subsidiär.
Für den Verlust von Geld, Wertpapieren und anderen Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen werden, sowie für die durch einen Mangel des Auftraggegenstandes verursachten Schäden wird bei leichter Fahrlässigkeit nicht gehaftet.

Radsport/Laufsport ist eine Gefahrensportart, die eine hohe körperliche Belastung darstellen kann. Ob seine körperliche Verfassung den Anforderungen einer solchen Sportveranstaltung gewachsen ist, sollte jeder Teilnehmer im Zweifelsfalle vor Veranstaltung durch einen Arzt beurteilen lassen. Für Schäden, die ein Teilnehmer sich oder anderen zufügt, ist er ausschließlich selbst verantwortlich. An allen unseren Touren und damit verbundenen sportlichen Betätigungen aller Art und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen, beteiligt sich der Reisende auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer muß sich der vorhandenen Risiken bewußt sein, die auch durch umsichtiges Handeln der Leitung nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen der Reiseleitung nicht Folge geleistet oder die jeweilige Straßenverkehrsordnung nicht beachtet wird. Unsere Haftung für die Beschädigung oder den Verlust r Sportgerät ist bei Flugbeförderung nach dem Warschauer Abkommen beschränkt und grundsätzlich nur bei Verschulden durch uns gegeben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die WSM GbR nicht für Heilbehandlungskosten aufkommt, die aufgrund von Krankheiten oder Unfällen anfallen sollten. Ausgenommen sind lediglich Folgekosten von Unfällen, die durch uns verursacht werden
(2) Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos unberührt.
(3) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitern des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.


§ 9 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Transporteur, spätestens jedoch mit Verlassen der Geschäftsräume des Auftragnehmers auf den Auftraggeber über, gleichgültig von welchem Ort der Versand erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.


§ 10 Umtausch und Rückgabe
(1) Alle vom Auftragnehmer gelieferten Waren sind vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen, soweit nicht schriftlich für den Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
(2) In jedem Fall werden Retouren nur frei Haus angenommen und zum Tagespreis der Rücknahme gutgeschrieben.


§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller auch künftiger oder bedingter Forderungen gegen den Auftraggeber, bleibt die Ware im Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Für bereits übergebene bzw. gelieferte Sachen behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.


§ 12 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag einschließlich Scheck- und Wechselverbindlichkeiten ist Freiburg


§ 13 Gerichtsstand
(1) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung einschließlich Scheck- und Wechselforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Freiburg.
(2) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


§ 14 Salvatorische Klausel
(1) Sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestanteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 
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